Stiftung

Verwendung der Mittel – Ihr Geld bleibt „WERTvoll“

Oft werden wir gefragt: Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Stiften?
Welches Geld wird für die Satzungszwecke der Stiftung ausgegeben?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Arbeitsweise der Stiftung und zur aktuellen Bilanz.

Wie setzen sich unsere Einnahmen zusammen?

Fundament unserer Arbeit ist das Stiftungskapital, das dank jeder Zustiftung kontinuierlich wächst. Auch Erbschaften und Schenkungen (z.B. Immobilien, Wertpapiere) können das Stiftungsvermögen erhöhen.

Sie wünschen weitere Informationen zum Thema „Stiften & Spenden“? Kontaktieren Sie uns gern.

Tel.: (0251) 6097613

Email: info@nikolaus-gross-stiftung.de

Stiftungskapital garantiert wertvolle Arbeit auch in Zukunft

Fundament unserer Arbeit ist das Stiftungskapital, das Dank des Gründungsstifters, dem KAB Diözesanverband Münster und jeder weiteren Zustiftung kontinuierlich wächst. Auch Erbschaften und Schenkungen (z.B. Immobilien, Wertpapiere) können das Stiftungsvermögen erhöhen.

Das Stiftungskapital setzt sich aus dem Kapital des Gründungsstifters, und allen Zustiftungen zusammen. Das Stiftungskapital ist der finanzielle Grundstock der Stiftung und darf nicht ausgegeben werden. Verwendet werden die durch die Anlage des Stiftungskapitals erwirtschaften Erträge sowie die eingehenden Spenden.
Das Stiftungskapital garantiert damit die zukünftige Förderung wertvoller Projekte im Sinne der Stiftungszwecke.
Entsprechend unserer Anlagerichtlinien legen wir unser Stiftungskapital nach sozialen, ökologischen und ethischen Grundsätzen an.

Die jährlichen Einnahmen der Stiftung kommen der

Projektförderung zugute!

Die Einnahmen der Stiftung setzen sich aus Ihren Spenden und den jährlichen Erträgen aus dem Stiftungskapital zusammen.

Die Projektförderungen aber auch alle jährlichen Aufwendungen für den Betrieb der Stiftung werden mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital sowie durch Spenden finanziert. Das Stiftungsrecht spricht in diesem Zusammenhang auch von „Einnahmen zur zeitnahen Verwendung“.

Ihre Zustiftungen helfen der langfristigen Absicherung der Projektförderungen durch die Nikolaus Groß Stiftung.

Wofür geben wir Geld konkret aus?

Als gemeinnützig anerkannte Stiftung sind wir von bestimmten Steuerpflichten befreit. Bei der Verwendung unserer Mittel müssen wir deshalb Regeln beachten.
Das heißt: Die uns zur Verfügung stehenden Einnahmen, bestehend aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und den Spenden, sind Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplanes. Sie dienen überwiegend der Projektförderung entsprechend den Stiftungszwecken.

Alle Mitglieder im Stiftungsvorstand, im Stiftungsrat und im Netzwerk arbeiten ehrenamtlich. Anfallende Kosten für den laufenden Betrieb der Stiftung sind nicht zu vermeiden.

Bei den Aufwendungen der Nikolaus-Groß-Stiftung unterscheiden wir zwischen den Ausgaben für die Projektförderung und denen für den laufenden Betrieb der Stiftung. Zu den Betriebskosten gehören Kosten für unseren Internetauftritt, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie Sachkosten für die Verwaltung der Stiftung.