Steuerliche Absetzbarkeit und Vorteile
Steuerliche Absetzbarkeit und Vorteile
Das Steuerrecht in Deutschland belohnt bürgerliches Engagement für das Gemeinwohl. Wer stiftet, genießt steuerliche Vorteile: Grundsätzlich können Sie in jedem Kalenderjahr einen festen Prozentsatz Ihres Einkommens spenden oder stiften. In Ihrer Steuererklärung machen Sie diesen Betrag als Sonderausgaben geltend und mindern damit Ihre Steuerlast. Zusätzlich erlaubt Ihnen das Steuerrecht, einen Betrag bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren beim Finanzamt anzusetzen, wenn das Geld in den Kapitalstock einer Stiftung fließt. Sollten Sie erben und einen Teil des Vermögens innerhalb von zwei Jahren stiften, entrichten Sie für diesen Betrag keine Erbschaftsteuer.
Nicht nur Ihr Geld bleibt auf unbefristete Zeit der Stiftung und somit für unendlich viele wertvolle Projekte erhalten – auch Ihr Name bleibt für immer im Bewusstsein dieser Stiftung, in dem Sie in die Liste der Zustifter*innen eingetragen werden.
Sie werden als Zustifter*in immer ein Teil dieser Stiftung bleiben.
Von fast allen Steuern befreit
Als Stiftung führen wir keine Erbschaft- und Schenkungsteuer ab. Das bedeutet:
Ihre Zuwendungen dienen in vollem Umfang der Umsetzung des Stiftungszweckes.
Die laufenden Erträge der Stiftung unterliegen ebenfalls nicht der Besteuerung. Als gemeinnützige Stiftung sind wir von fast allen Steuern – auch von der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer – befreit. Sämtliche Erträge können wir daher uneingeschränkt für den gemeinnützigen Stiftungszweck verwenden.