Kontakt

Stiften – Ihr Geld wird lange WERT!

Nicht nur Ihr Geld bleibt auf unbefristete Zeit der Stiftung und somit für unendlich viele wertvolle Projekte erhalten – auch Ihr Name bleibt für immer im Bewusstsein dieser Stiftung, in dem Sie in die Liste der Zustifter*innen eingetragen werden.

Sie werden als Zustifter*in immer ein Teil dieser Stiftung bleiben.

Sie können Zustifterin und Zustifter werden, indem Sie einen von Ihnen bestimmten Geldbetrag in das Stiftungskapital der Nikolaus-Groß-Stiftung mit dem Verwendungszweck „Zustiftung“ geben.

Unter Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Kriterien wird das Geld gewinnbringend angelegt. Die Erträge verwenden wir zur Erfüllung unseres Stiftungszwecks. Da das Stiftungskapital grundsätzlich nicht angetastet werden darf, wirkt Ihre Zustiftung auch noch weit über die eigene Lebenszeit hinaus.

Sie wünschen weitere Informationen zum Thema stiften und spenden? Kontaktieren Sie uns gern.

Nikolaus-Groß-Stiftung
Schillerstraße 44 b
D-48155 Münster

Tel.: (0251) 6097613

Email: kontakt@nikolaus-gross-stiftung.de

Unser Stiftungskonto:

NikolausGroßStiftung

IBAN: DE61 4006 0265 0000 4095 00

BIC: GENODEM1DKM

Darlehnskasse Münster

Wenn Sie zustiften möchten, schreiben Sie bitte in den Verwendungszweck

Ihrer Überweisung das Wort „Zustiftung“.

Spenden – schnell, konkret und einfach helfen

Selbstverständlich sind uns auch Spenden stets willkommen. Im Gegensatz zu einer Zustiftung muss eine Spende zeitnah, das heißt innerhalb von zwei Jahren, für unsere laufenden Projekte verwendet werden. Sie können z.B. ein konkretes Projekt im Auge haben, das Sie zeitnah unterstützen möchten. Dann wäre eine Spende genau das richtige!

Steuerliche Absetzbarkeit und Vorteile

Von fast allen Steuern befreit

Als Stiftung führen wir keine Erbschaft- und Schenkungsteuer ab. Das bedeutet:

Ihre Zuwendungen dienen in vollem Umfang der Umsetzung des Stiftungszweckes.

Die laufenden Erträge der Stiftung unterliegen ebenfalls nicht der Besteuerung. Als gemeinnützige Stiftung sind wir von fast allen Steuern – auch von der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer – befreit. Sämtliche Erträge können wir daher uneingeschränkt für den gemeinnützigen Stiftungszweck verwenden.

Das Steuerrecht in Deutschland belohnt bürgerliches Engagement für das Gemeinwohl. Wer stiftet, genießt steuerliche Vorteile: Grundsätzlich können Sie in jedem Kalenderjahr einen festen Prozentsatz Ihres Einkommens spenden oder stiften. In Ihrer Steuererklärung machen Sie diesen Betrag als Sonderausgaben geltend und mindern damit Ihre Steuerlast. Zusätzlich erlaubt Ihnen das Steuerrecht, einen Betrag bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren beim Finanzamt anzusetzen, wenn das Geld in den Kapitalstock einer Stiftung fließt. Sollten Sie erben und einen Teil des Vermögens innerhalb von zwei Jahren stiften, entrichten Sie für diesen Betrag keine Erbschaftsteuer.

Liste der Zustifter*innen – Ihr Name bleibt!

Wenn Sie als Privatperson, als Gruppe oder als Einrichtung die Nikolaus-Groß-Stiftung mit einer Zustiftung unterstützen, bleibt nicht nur Ihre Zustiftung für immer im Stiftungskapital der Stiftung erhalten. Auch Ihr Name wird für immer mit dieser Stiftung verbunden bleiben. Mit Ihrer Zustimmung fügen wir Sie in die „Liste der Zustifter*innen“ mit ein:

Gründungsstifter der Nikolaus-Groß-Stiftung

war 2018 der Diözesanverband der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Münster. Gemeinsam mit über 100 weiteren Zustiftern*innen wurde der Grundstock als Basis für das Stiftungskapital gelegt.

Mehr über die KAB Diözesanverband Münster